NEIN zum staatlich verordneten Vaterschaftsurlaub

Hört denn der Staat nie auf, sich in familiäre Angelegenheiten und in die Arbeitgeberpolitik einzumischen? Neustes Beispiel für die Regulierungswut Berns sind staatlich verordnete Vaterschaftsurlaube. Zwei Wochen sollen es sein.

Dabei sind Vaterschaftsurlaube eine klassische Domäne für einer fortschrittlichen, auf gegenseitigem Respekt basierende Sozialpartnerschaft. In sehr vielen Gesamtarbeitsverträgen gibt es heute Regelungen zum Vaterschaftsurlaub, die zum Teil über die nun vorgeschriebenen zwei Wochen hinausgehen. Viele Firmen bieten eigene Lösungen an, die bis zu einem sechszehnwöchigen Urlaub reichen. Das zeigt mir: die Wirtschaft nimmt auch hier ihre Verantwortung war und bietet Hand zu grosszügigen Regelungen, die sie erst noch zu hundert Prozent selbst finanzieren. Staatliche Gleichmacherei und zusätzliche Vorschriften und Auflagen sind daher fehl am Platz. Sie hätten erst noch den Nachteil, dass die Arbeitnehmenden die Vaterschaftsurlaube plötzlich zur Hälfte selbst finanzieren müssten. Ich lehne die Vaterschaftsvorlage des Bundes aus Überzeugung ab und hoffe, dass Sie das gleich sehen. Oder wollen Sie wirklich höhere Lohnabzüge in Kauf nehmen und für etwas bezahlen, dass die Betriebe bereits anbieten und das sie heute noch aus der eigenen Tasche berappen?